Fahrschule Wien 20. Bezirk
In einer Fahrschule werden theoretische und praktische Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs (KFZ) gelehrt. Es werden unterschiedliche Angebote (z.B. L17, Mopedausweis, B-Führerschein, A-Schein, LKW, usw.) für die Fahrausbildung angeboten, da die Bedürfnisse jedes einzelnen unterschiedlich sind. Fahrlehrer bringen ihren SchülerInnen das Bedienen und Fahren von Personen-, Lastkraftfahrzeugen oder Motorrädern bei. Im praktischen Unterricht (Fahrstunden) begleiten sie ihre SchülerInnen in den Ausbildungsfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Motorrad u. a.). Fahrschullehrer dürfen zu dem praktischen auch den theoretischen Unterricht (technische Grundlagen, Verkehrsvorschriften) in der Fahrschule abhalten.
Hier finden Sie ein Verzeichnis von Fahrschulen in Wien 20. Bezirk. Derzeit gibt es 2 Adress-Einträge für Fahrschule im Bezirk Wien 20. Bezirk, inklusive Strasse, Hausnummer, Postleitzahl (PLZ) und Ort. Zumeist auch mit Telefon und Handynummer, Fax, Email-Adresse und Website bzw. Homepage.
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Christian Sigmund
1200 Wien, Handelskai 94-96
Fahrschule in Brigittenau / Wien XX Brigittenau / 1200 Wien / Wien 20. Bezirk / Wien
Mag. Christine Malzer - Fahrschule Brigittenau
1200 Wien, Dresdner Straße 34-44
Fahrschule in Brigittenau / Wien XX Brigittenau / 1200 Wien / Wien 20. Bezirk / Wien
Fahrlehrer und Fahrschullehrer vermitteln den Fahrschülern jene Kenntnisse, die für den gefahrlosen Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder Motorrades Voraussetzung sind. Dabei sind Fahrlehrer für den praktischen Unterricht, Fahrschullehrer hingegen in erster Linie für den theoretischen Unterricht zuständig.
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
erklären, wie ein Kraftfahrzeug zu bedienen ist, welche Bedeutung die Kontrolleinrichtungen (z.B. Benzinuhr, Öldruckmesser, ABS-Funktionstüchtigkeitsmesser) haben und wie die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs vor Fahrantritt überprüft werden muss. Ebenso üben sie mit den FahrschülerInnen das sichere Lenken des Fahrzeuges.
Fahrschullehrerinnen und Fahrschullehrer
vermitteln in der Fahrschule die notwendigen rechtlichen und technischen Fähigkeiten und bereiten die FahrschülerInnen auf die EDV-gestützte amtliche theoretische Lenkerprüfung vor. Außerdem sind FahrschullehrerInnen berechtigt, ebenfalls praktischen Fahrunterricht zu erteilen.