KÄSCH COMPANY Buchhaltungs- und Personalverrechnungs-KG
Steigenteschgasse 13/2/20
1220 Wien
Gemeinde Wien 22., Donaustadt im Bezirk Wien 22. Bezirk im Bundesland Wien in Österreich
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Allgemeine Information zu Bilanzbuchhaltung, Personalverrechnung, Buchhaltung in Wien XXII Donaustadt / 1220 Wien / Wien 22. Bezirk / Wien
Bilanzbuchhalter haben sich durch zeitnahes Arbeiten, fachlich fundiertes Wissen und unternehmensbezogene Spezialbetreuung als kompetente Partner im Finanz- und Rechnungswesen bei Wirtschaftstreibenden etabliert. Neben den Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten stehen den Bilanzbuchhaltern auch zusätzliche Vertretungsrechte zu. Bilanzbuchhalter werden nach einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Fachprüfung von der Bilanzbuchhaltungsbehörde öffentlich bestellt und sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft, sorgfältig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Personalverrechner leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der KMU und unterstützen den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Klienten. Die Personalverrechnung umfasst die Abrechnung von laufenden Bezügen (Löhne, Gehälter, Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Zulagen, Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen), sowie die Abrechnung von Sonderzahlungen. Die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.
Buchhalter leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen und unterstützen die Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Buchhaltung selbst erfolgt mittels EDV. Debitorenbuchhalter sind Buchhalter, die beruflich mit der Erfassung und Verwaltung der offenen Forderungen eines Unternehmens befasst sind.
Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.
Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.