Ing. Konrad Enzelberger
Degengasse 64
1160 Wien
Gemeinde Wien 16., Ottakring im Bezirk Wien 16. Bezirk im Bundesland Wien in Österreich
Telefon: +43 1 486 41 27 0
Fax: +43 1 486 41 60 22
Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Ottakring / Wien XVI Ottakring / 1160 Wien / Wien 16. Bezirk / Wien
Als Neubau werden Gebäude bezeichnet, die vor Kurzem neu errichtet oder rekonstruiert wurden. Der Bau-Meister übernimmt die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, teils auch die Planung und Bauleitung. Beim Hausbau stellt sich die Frage nach dem Baupartner: Haus planen und selber bauen oder bauen lassen?
Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und auf eigene Rechnung ist der Bauträger selbst Bauherr. Der Bauträger ist oft auch berechtigt, Gebäude zu verwerten. Eine treuhänderische Verpflichtung des Bauträgers gegenüber seinem Kunden ist generell aus den jeweiligen Bestimmungen abzuleiten, besonders aber im Bereich des Wohnbaus und im Verhältnis zu Konsumenten deutlich.
Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.
Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.