Erste Group Immorent AG - IMMORENT AG
Windmühlgasse 22-24
1060 Wien
Gemeinde Wien 6., Mariahilf im Bezirk Wien 6. Bezirk im Bundesland Wien in Österreich
Telefon: +43 501 002 71 11
Fax: +43 501 009 27 11 1
Mail: nina.herzog@immorent.at
Web: www.immorent.at
Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Mariahilf / Wien VI Mariahilf / 1060 Wien / Wien 6. Bezirk / Wien
Bau ist auch die Kurzform für eine Baustelle, also ein sich noch im Prozess des Bauens befindliches Bauwerk. Fertighaus bedeutet, dass das Haus nicht vor Ort gebaut wird, sondern in einem Werk vorgefertigt wird. Der Neubau eines Hauses in Eigenregie ist oft ein langwieriges Unterfangen - die Hilfe von Profis spart meist viel Zeit.
Der Bauträger handelt in eigenem Namen, ist aber Dritten verpflichtet, für die er baut – dies nennt man Drittbindung. Bauträgerverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Der Bauträger hat seine Kunden darüber aufzuklären, dass seine Dienstleistungen zu honorieren sind.
Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.
Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.