COREL & Co Buchführungs KG
Wiegelestraße 34/Obj.1
1230 Wien
Gemeinde Wien 23., Liesing im Bezirk Wien 23. Bezirk im Bundesland Wien in Österreich
Allgemeine Information zu Personalverrechnung, Buchhaltung in Wien XXIII Liesing / 1230 Wien / Wien 23. Bezirk / Wien
Die Personalverrechnungsberufe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und von der Zeugenablegung im Verwaltungs-, Zivil- und Strafverfahren befreit. Die Personalverrechner leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der KMU und unterstützen den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Klienten. Die Personalverrechnung ist auch durch laufende Neuerungen und gesetzliche Änderungen geprägt.
In der doppelten Buchführung werden einerseits Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben geführt, andererseits über Umlauf- und Anlagevermögen, Eigen- und Fremdkapital. Allgemein lassen sich als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung alle Regeln zusammenfassen, nach denen Geschäftsfälle im Rahmen der laufenden Buchhaltung aufzuzeichnen sind und die bei der jährlichen Bilanzierung im Jahresabschluss zu beachten sind. Der Buchhalter erledigt zu fairen Konditionen die Geschäftsbuchhaltung (pagatorische Buchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten.
Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.
Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.